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Rückstellungen: Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Fallgestaltungen
Arbeitgeber sind regelmäßig bis zu sechs Wochen verpflichtet, einem durch Krankheit arbeitsunfähigen Arbeitnehmer Lohn oder Gehalt weiter zu zahlen (§ 3 Abs. 1 Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall – EntgFG NWB UAAAB-27109). Zwei Fälle sind für die Frage zu unterscheiden, ob für die Verpflichtung zur Lohn- und Gehaltsfortzahlung eine Rückstellung zu bilden ist:
Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit für das allgemeine Krankheitsrisiko ohne konkreten Fall.
Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften für konkrete Krankheitsfälle.
2. Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit für das allgemeine Krankheitsrisiko der Arbeitnehmer?
Arbeitgeber A beschäftigt 250 Arbeitnehmer. Am Bilanzstichtag ist zwar keiner seiner Arbeitnehmer krankgemeldet, aber nach seiner Erfahrung sind im Durchschnitt fünf Arbeitnehmer während des Wirtschaftsjahres krank. Zur Berücksichtigung dieses Risikos möchte er in der Bilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden.
Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten verlangt einen Erfül...