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Rückstellungen: Nachbetreuung von Hör- und Sehhilfen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Optiker und Hörgeräteakustiker müssen im Zusammenhang mit ihren verkauften Geräten häufig für einen bestimmten Zeitraum kostenlose Nachbetreuungsarbeiten übernehmen. Inwieweit für die hierfür anfallenden Kosten Rückstellungen zu bilden sind, hängt von der Art der Verpflichtung im jeweiligen Einzelfall ab.
In seinem Urteil vom kam der BFH zu dem Ergebnis, dass für künftige Nachbetreuungsleistungen an Hör- und Sehhilfen keine Rückstellungen gebildet werden dürfen. Hierbei nahm er entsprechend den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz an, dass das Entstehen der Leistungspflicht des Klägers, einem Betreiber eines Optiker- und Hörgerätefachgeschäftes, erst vom Eintritt bestimmter tatsächlicher Gegebenheiten (z. B. Verschleiß oder Verschmutzung der Geräte) abhängig sei. Die Nachbetreuungspflicht des Klägers stelle eine typische Kundendienstleistung dar, die darauf abzielt, die Funktionstüchtigkeit der Produkte zu erhalten und bezieht sich somit nur auf die Hörhilfen als materiellen Gegenstand. Es mangele an der wirtschaftlichen Verursachung im abge...