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Lexikon - Stand: 01.10.2011

Rückstellungen: Geschäftsrisiko (allgemeines)

WP/StB Frank Zeidler und StB'in Sonja Mißbach

Eine Übersichtsseite zu den Rückstellungen von A-Z finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

Für die permanent vorhandenen allgemeinen Geschäftsrisiken kann keine Rückstellung gebildet werden (, BStBl 1972 II S. 943, NWB JAAAA-99370). Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr besteht, dass durch verschärfte Rechtsvorschriften und Zulassungsvoraussetzungen Umsatzeinbußen drohen (z. B. Einengung der Zulassungsbedingungen für bestimmte Arzneimittel, , BStBl 1989 II S. 893, NWB JAAAA-92987).

Es ist auch nicht zulässig, in der Handelsbilanz im Zusammenhang mit dem allgemeinen Konjunkturrisiko eine Drohverlustrückstellung zu bilden (vgl. Rückstellungen: Drohende Verluste, NWB CAAAC-48179).

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