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BVerfG 29.03.2007 2 BvR 932/06, NWB 17/2007 S. 132

Straßenverkehrsrecht | Drängeln im Stadtverkehr

Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann auch dann den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen, wenn es im innerörtlichen Verkehr stattfindet. Im Streitfall war der Beschwerdeführer mit seinem Fahrzeug innerorts über eine Strecke von knapp 300 Metern bei einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h einem vor ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer dicht aufgefahren, um diesen zu schnellerem Fahren oder einer Freigabe der Fahrbahn zu veranlassen. Dabei hatte er Lichthupe und Hupe eingesetzt. Das ) wies aber darauf hin, dass es bei innerörtlichen Verstößen wegen der im Regelfall niedrigeren gefahrenen Geschwindigkeiten einer besonders genauen Prüfung bedarf, ob Nötigungsunrecht – insbesondere in Abgrenzung zu einer bloßen ...

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