Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer ab 2007
BMF-Schreiben zur neuen Rechtslage
Nach der gesetzlichen Änderung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG durch das Steueränderungsgesetz 2007 sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch abziehbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Auf die neue Rechtslage hat das BMF nun mit einem aktuellen Schreiben v. reagiert. Das BMF-Schreiben gibt Anlass, auf die neue Rechtslage einzugehen.
Hintergrund
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde u.a. die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer weiter eingeschränkt. So sind Aufwendungen seit Jahresbeginn nur noch dann als Betriebsausgaben, Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Damit ist der bisher ermöglichte beschränkte Abzug bis zu einer Höhe von 1 250 € entfallen. Aus diesem Anlass musste das bisherige Anwendungsschreiben für Zeiträume ab 2007 neu gefasst werden. Dabei wurde gleichzeitig die neue Rechtsprechung eingearbeitet.
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
Ob das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamte...