Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
VG Hamburg 19.12.2006 10 K 1426/06, NWB direkt 17/2007 S. 11
Prüfungszulassung nach langjähriger Lehrtätigkeit
Für den Erwerb der nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Bilanzbuchhalter geforderten Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen ist nicht zwingend eine betriebliche Tätigkeit erforderlich. Eine langjährige Lehrtätigkeit, die die Gegenstände des § 1 Abs. 2 der Verordnung umfasst, kann im Einzelfall auch zur Prüfungszulassung führen.