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Hinweispflicht auf Einholung einer verbindlichen Auskunft
Nach dem Gebot des sichersten Wegs kann der Steuerberater gehalten sein, die Einholung einer Auskunft des Finanzamts zu empfehlen, wenn die Rechtslage nach Ausschöpfung der eigenen Erkenntnismöglichkeiten ungeklärt ist und die Beratung eine einschneidende, dauerhafte, später praktisch nicht mehr korrigierbare rechtliche Gestaltung betrifft.