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FG München 24.01.2007 4 K 816/05, NWB direkt 17/2007 S. 9
Mietverbilligung als Vermächtnis des verstorbenen Vermieters
Das vom verstorbenen Vermieter angeordnete Vermächtnis, weiterhin für zehn Jahre zur gleichen (günstigen) Miete wohnen zu dürfen, ist erbschaftsteuerpflichtig.