Zurückweisung des Bevollmächtigten und unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch „Belasting Adviseur” (Niederlande)
Leitsatz
§ 80 Abs. 5 AO enthält keine Einschränkung für die Zurückverweisung von Bevollmächtigten, die zugleich gesetzliche Vertreter
sind.
Die Zurückverweisung des Bevollmächtigten einer GmbH ist nicht dadurch gehindert, dass jener zugleich Geschäftsführer dieser
GmbH ist, sofern er ausschließlich in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter auftritt.
Fundstelle(n): AO-StB 2007 S. 233 Nr. 9 DStRE 2007 S. 977 Nr. 15 EFG 2007 S. 986 Nr. 13 IAAAC-42779
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.11.2006 - 6 K 288/05