Umsätze aus der psychotherapeutischen Beratung und Betreuung von Problemfamilien bleiben bei unmittelbarer Anwendung der 6.
EG-Richtlinie steuerfrei
Leitsatz
Umsätze aus der psychotherapeutischen Beratung/Betreuung von Problemfamilien nach Art. 13A Abs. 1h und i 6. EG-Richtlinie
sind steuerfrei.
Art. 13 Teil A Abs. 1h 6. EG-Richtlinie zählt die steuerfreien Tätigkeiten inhaltlich hinreichend genau auf; die Vorschrift
ist jedoch unzureichend in nationales Recht transformiert worden.
Die Mitgliedsstaaten befreien die eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von
Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere vom betreffenden Mitgliedsstaat als Einrichtungen mit
sozialem Charakter anerkannte Stellen von der Umsatzsteuer.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1047 Nr. 13 UStB 2007 S. 249 Nr. 9 NAAAC-42760
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.09.2006 - 16 K 76/05
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