Keine Lohnsteuer auf Arbeitgeberbeiträge an eine Zusatzversorgungseinrichtung (ZVE)
Leitsatz
Arbeitslohn ist jeder gewährte Vorteil, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist.
Zum Arbeitslohn können auch Ausgaben gehören, die ein Arbeitgeber für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers oder einer
diesem nahe stehenden Person leistet.
Zahlungen des Arbeitgebers an eine umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung unterliegen nicht der Lohnsteuer.
Es fehlt der Veranlassungszusammenhang zwischen dem Dienstverhältnis und der Umlagezahlung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 599 Nr. 10 EFG 2007 S. 1073 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2007 S. 775 SAAAC-42754
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.01.2007 - 11 K 307/06
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