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Teilbetriebsvoraussetzungen bei Umwandlungs- vorgängen
I. Einleitung
Im Rahmen betrieblicher bzw. konzerninterner Restrukturierungen besteht regelmäßig die Gefahr, steuerliche Risiken außer Acht zu lassen. Besonderes Gewicht kommt hierbei der unter Umständen gesetzlich vorgeschriebenen Aufdeckung stiller Reserven und der damit einhergehenden erheblichen steuerlichen Belastung zu. Gerade bei Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen bringen solche steuerlichen Nachteile die an sich lohnenswerten Vorhaben zum Scheitern oder sorgen für ein böses Erwachen im Nachhinein. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen, unter anderem durch die Regelungen des sog. Teilbetriebs, Möglichkeiten geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden.
Im Folgenden sollen die Aufdeckung stiller Reserven und die Thematik des Teilbetriebs bei betrieblichen Restrukturierungen sowie dessen Voraussetzungen näher erläutert werden. Nach einer kurzen Einführung und der Darstellung möglicher teilbe-triebsrelevanter Szenarien und deren entsprechenden Rechtsgrundlagen wird der Schwerpunkt der Definition des Teilbetriebs im Sinne des Umwandlungssteuerrechts gewidmet sein.