Feststellung des verrechenbaren Verlustes bei "vorgezogener" Einlage
Leitsatz
Auch bei einem atypischen stillen Gesellschafter führen Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet
und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens
mit der weiteren Folge, dass Verluste späterer Wirtschaftsjahre auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn
hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 825 Nr. 13 EFG 2007 S. 1236 Nr. 16 KÖSDI 2007 S. 15610 Nr. 7 NAAAC-42601
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 22.01.2007 - 7 K 84/06
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