Zahlungsempfänger i.S.d. § 160 AO bei Zahlung auf Anweisung
Leitsatz
Schließt ein Steuerpflichtiger mit einem wirtschaftlich tätigen Geschäftspartner (keine Domizilgesellschaft) einen Kaufvertrag
ab, so ist dieser Geschäftspartner bzgl. der Kaufpreisforderung Gläubiger und Zahlungsempfänger i.S.d. § 160 AO.
Das gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner den Steuerpflichtigen anweist, die Zahlung an einen Dritten zu leisten. Denn
auch in diesem Fall erlischt die Kaufpreisforderung durch die Zahlung, und die Zahlung fließt dem Geschäftspartner wirtschaftlich
zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2007 S. 235 Nr. 9 EFG 2007 S. 974 Nr. 13 IWB-Kurznachricht Nr. 16/2007 S. 855 KÖSDI 2007 S. 15649 Nr. 8 CAAAC-42593
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 02.02.2007 - 2 K 21/06
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