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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 222/06 EFG 2007 S. 948 Nr. 12

Gesetze: FGO § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2

Zugangsvoraussetzungen nach § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 FGO bei Streit über Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheides

Leitsatz

Die Zugangsvoraussetzungen nach § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 FGO bei Streit über Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheides liegen vor, wenn hinsichtlich der Folgebescheide Vollstreckung droht. Die drohende Vollstreckung muss hinsichtlich des Gesellschafters der Art und des Umfangs so konkret vorgetragen werden, dass die Feststellungen im Grundlagenbescheid erkennbar Ursache der Vollstreckung sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 948 Nr. 12
IAAAC-42591

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 13.02.2007 - 2 V 222/06

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