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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 293/06

Gesetze: ZPO § 227 Abs. 1, FGO § 155, AO § 191 Abs. 1 S. 1, AO § 5

Besuch eines Fußballspiels begründet keine Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

Darlegung der Ermessenserwägungen bei Haftung nach Steuerhinterziehung

Leitsatz

1. Die Gelegenheit des Prozessbevollmächtigten, ein Spiel der deutschen Fußballnationalmannschaft bei der Weltmeisterschaft im eigenen Land zu besuchen, rechtfertigt nicht die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung.

2. Im Falle vorsätzlicher Steuerverkürzung ist die Ermessensentscheidung im Sinne einer Inhaftungnahme der hierfür verantwortlichen Personen dem Grunde nach und hinsichtlich der Höhe des vollen hinterzogenen Betrages vorgeprägt, so dass eine Darlegung der Ermessenserwägungen im Rahmen der Entscheidung über die Inhaftungnahme (hier für Hinterziehungszinsen) entbehrlich ist.

Fundstelle(n):
YAAAC-42577

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Sächsisches FG, Urteil v. 04.07.2006 - 2 K 293/06

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