Gewerbesteuermessbescheide gegen vermeintliche GbR
Aufhebung
Beteiligter
Leitsatz
1. Die Tätigkeit eines Eiskunstläufers besteht weniger darin, Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse durch das Medium des Eiskunstlaufs
in einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung zu bringen, sondern zielt vielmehr darauf ab, Preisrichter und
Publikum durch besondere körperliche Fähigkeiten zu beeindrucken. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass er damit keine
freiberuflichen Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit, sondern als Sportler Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
2. Erzielt nicht eine vermeintliche GbR, sondern die einzelnen „Beteiligten” jeweils selbständig gewerbliche Einkünfte, so
ist der Gesellschafter, der die Aufhebung des gegen die vermeintliche Gesellschaft ergangenen Gewerbesteuermessbescheides
beantragt, Beteiligter dieses Verfahrens im Sinne von § 174 Abs. 4 AO. Gegen ihn kann nach der Aufhebung innerhalb der Frist
des § 174 Abs. 4 Satz 3 AO ein Gewerbesteuermessbescheid erlassen werden.
Tatbestand
Fundstelle(n): JAAAC-42569
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 11.04.2006 - 2 V 18/06
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