Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer als lohnsteuerpflichtiger Vorteil bei Fahrverbot für private Zwecke
Leitsatz
1) Grundsätzlich wird nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon ausgegangen, dass ein Firmenwagen für Betriebsangestellte
auch privat genutzt wird. Das führt zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil.
2) Ein betriebliches Verbot der Privatnutzung ändert hieran nichts, wenn das Verbot vom Arbeitgeber nicht nachweislich überwacht
wird. Auf Zeugenaussagen der begünstigten Arbeitnehmer kommt es dabei wegen ihrer Interessenlage kaum an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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