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Rückstellungen: Flurentschädigung
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Begriff
Unter einer Flurentschädigung versteht man die Zahlung einer Vergütung an den Eigentümer einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, weil die landwirtschaftliche Nutzung dieser Fläche nicht möglich ist, z. B. aufgrund einer Ausbeutung.
L ist Eigentümer eines für landwirtschaftliche Zwecke genutzten Grundstücks, das er A zur Ausbeute eines Kiesvorkommens überlässt. A zahlt neben der Ausbeutevergütung für die Einräumung des Rechts zur Ausbeutung an L auch eine Flurentschädigung, weil L das Grundstück während der Ausbeutung landwirtschaftlich nicht nutzen kann.
2. Rückstellung bei Vorliegen einer isolierten Flurentschädigungsvereinbarung
2.1 Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Nach den allgemeinen Grundsätzen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, wenn
das künftige Entstehen einer dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeit wahrscheinlich ist,
die Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht ist und
der Schuldner ernsthaft mit ...