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Rückstellungen: Bergschäden/bergrechtliche Verpflichtungen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
Mit Urteil vom und vom hat der BFH entschieden, dass Rückstellungen in der Steuerbilanz die handelsrechtlich zulässigen Ansätze nicht überschreiten dürfen. Damit hat der BFH die Verwaltungsauffassung (R 6.11 Abs. 3 EStR) bestätigt. Für die Bestimmung dieser Obergrenze ist nach der Entscheidung des auch das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB zu beachten. Nach dieser Übergangsregelung durfte beim Übergang auf die neue Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG, mithin in dem ersten nach dem beginnenden Geschäftsjahr, die Rückstellungshöhe trotz geänderter Bewertungsregeln beibehalten werden, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum wieder zugeführt werden müsste. Ist dieses Wahlrecht in der Handelsbilanz ausgeübt worden, ergibt sich danach die Obergrenze für den steuerbilanziellen Rückstellungswert.
I. Definition und Ansatz
Durch Abbauhandlungen kann es zu Bergschäden kommen. Hierfür können Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Insbesondere folgende Rückstellungen können sich für Betreiber von Bergwerken ergeben:
Rückstellungen im Z...