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Rückstellungen: Aufhebungsverträge
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
A. Aufhebungsverträge von Arbeitsverhältnissen
Aufhebungsverträge kommen begrifflich bei Arbeitsverhältnissen, aber auch sonstigen Rechtsverhältnissen vor. Wegen der Besonderheit der Behandlung von Dauerschuldverhältnissen, zu denen insbesondere Arbeitsverhältnisse gehören, können die Folgen für die Rückstellungsbildung abweichen.
I. Definition und Ansatz
Bei Arbeitsverhältnissen handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um schwebende Verträge, bei denen Leistung und Gegenleistung erst in der Zukunft liegen. Es besteht die Vermutung der Ausgeglichenheit, d. h. die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers steht der Verpflichtung des Arbeitgebers auf Lohnzahlung gleichwertig gegenüber. Diese Gleichwertigkeitsvermutung führt regelmäßig dazu, dass eine Rückstellung nicht gerechtfertigt ist. Nur wenn sich aus dem schwebenden Vertrag eine den Wert des Anspruchs übersteigende Verpflichtung und damit ein Verlust ergibt, ist dieser Verlust als Last passivierungsfähig. Es handelt sich in diesem Fall um eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, sog. Drohverlustrückstellung...