DBA Ghana

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn (DBA Ghana)

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn vom 2. 1. 2008 (BGBl 2006 II S. 1019,BStBl 2008 I S. 467)

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Ghana – von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn zu fördern – sind wie folgt übereingekommen:

Fundstelle(n):
KAAAC-42414