StromStG § 7
§ 7 Leistung von Strom in das Steuergebiet
1Bezieht ein Letztverbraucher Strom aus einem Gebiet außerhalb des Steuergebiets, entsteht die Steuer dadurch, dass der Strom durch den Letztverbraucher im Steuergebiet aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. 2Steuerschuldner ist der Letztverbraucher.
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CAAAC-42314