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Wertpapierrecht | Aufklärungspflicht von Banken über mögliche Interessenkonflikte bei Fondsempfehlungen
Berät eine Bank über Kapitalanlagen und empfiehlt sie Fonds, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, hat sie ihre Kunden darüber aufzuklären. Der Kunde muss beurteilen können, ob die Empfehlung anleger- und objektgerecht in seinem Interesse erfolgt oder im Interesse der Bank um möglichst hohe Rückvergütungen zu erzielen. Ein Interessenkonflikt liegt bei den üblichen Kick-backs auf der Hand ( NWB LAAAC-40101). Daher ist vom Berater offenzulegen dass und in welcher Höhe seine Bank Rückvergütungen der – typischerweise konzerneigenen – Fondsgesellschaften erhält. Anlegern der letzten drei Jahre eröffnet diese Entscheidung bessere Chancen auf Schadensersatz bei Wert- und Ku...