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Gewerbesteuererklärung 2006
Entgegen ursprünglichen Verlautbarungen wird die Gewerbesteuer nicht abgeschafft. Sie wird allerdings im Zuge der Unternehmensteuerreform ab dem teilweise neugestaltet. Die gewerbesteuerliche Rechtslage im Erhebungszeitraum 2006 hat sich gegenüber dem Zeitraum 2005 nur unwesentlich geändert. Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt maschinell berechnet. Zur Kontrolle dieses Ergebnisses ist am Ende des Beitrags ein Schema beigefügt, das es ermöglicht, den Gewerbesteuermessbetrag und die zu zahlende Gewerbesteuer selbst zu ermitteln.
I. Materiell-rechtliche Änderungen für den Erhebungszeitraum
Abgesehen von redaktionellen Änderungen und der Aktualisierung von Eigennamen sind für den Erhebungszeitraum 2006 gegenüber dem Jahre 2005 folgende Gesetzesänderungen zu beachten:
1. Erweiterung des Gewerbebetriebs kraft Rechtsform
In § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG wurden die Wörter „Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit” mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 2006 durch die Wörter „Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit” ersetzt.
2. Bruttoausschüttungen abzüglich Aufwendungen
Im Jahressteuergesetz 2007 ist mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 2006 vorgesehen, b...BStBl 2006 II S. 844