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Körperschaftsteuererklärung 2006
Bei der Körperschaftsteuererklärung 2006 sind – nach einem Jahr ohne Änderungen – nun wieder verschiedene neue Änderungsgesetze zu berücksichtigen. Insbesondere das JStG 2007 und das SEStEG enthalten weitreichende Änderungen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die für die Körperschaftsteuererklärung 2006 wesentlichen Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen. Schwerpunkte der Erläuterungen sind vor allem die Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art, Fragen der Gemeinnützigkeit, das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung und die Organschaft.
I. Allgemeine Hinweise zur Veranlagung 2006
1. Erklärungsfrist
Die nach § 31 KStG abzugebenden Erklärungen zur Körperschaftsteuer für das Jahr 2006 einschließlich der Erklärungen zu den Feststellungen nach den §§ 27, 28, 37 und 38 KStG, die Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer sind nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen v. - S 0320 (BStBl 2007 I S. 89) grundsätzlich bis zum beim Finanzamt abzugeben. Für Steuer- S. 1340p...