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Umsätze von Prostituierten im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft
Im Falle einer Betriebsaufspaltung kann umsatzsteuerrechtlich eine Organschaft vorliegen, wenn der Organträger als Besitzunternehmer einer Betriebskapitalgesellschaft die für ihre Tätigkeit verwendeten Grundstücke verpachtet, sofern die dadurch vorhandene wirtschaftliche Eingliederung durch die finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers ergänzt wird (hier: Untervermietung gemieteter Räumlichkeiten zum Betrieb eines Bordells, Überlassung von Internet-Domains und Mobiliarvermietung). Vermietet eine GmbH Prostituierten Zimmer und erbringt Fahrdienste für die Prostituierten zu deren Freiern jeweils zu einem Preis in Höhe von 50 % der Einnahmen aus der Prostitution, sorgt sie daneben für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb und veran...