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Kein Lebensmittelpunkt bei 3-wöchigem Aufenthalt
Bei einem im Streitzeitraum 22 bzw. 23 Jahre altem Kind mit US-Staatsangehörigkeit, das in den USA studiert, bereits den größten Teil der Zeit seit seiner Volljährigkeit in den USA lebte, eine Berufsqualifikation ausschließlich an einer US-Bildungseinrichtung anstrebt und auch ein Betriebspraktikum in den USA absolvierte, reicht ein zur Weihnachtszeit durchgeführter, gut 3-wöchiger Aufenthalt bei der Mutter in Deutschland während eines Zeitraums von 16 Monaten nicht aus, um einen (ggf. von mehreren) Lebensmittelpunkten in Deutschland beizubehalten.