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Umsatzsteuer | Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren
Nach dem NWB ZAAAC-42140 begründen einzelne Vorsteuerbeträge keinen Vergütungsanspruch, sondern sind unselbständige Besteuerungsgrundlagen, die bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen. Aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung für einen Besteuerungszeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die zu einer Steuerschuld führt, können daher einzelne Vorsteuerabzugsbeträge aus Leistungen, die vor Insolvenzeröffnung erbracht worden sind, nicht ausgeschieden und durch Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden. – Anmerkung: Mit diesem Urteil setzt der BFH trotz der im Schrifttum geäußerten Kritik (vgl. u. a. Onusseit, ZInsO 2005 S. 638) seine Rechtsprechung fort, dass erst nach u...