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Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Auslandsanlage
Ein Steuerpflichtiger, der Kapitalvermögen im Ausland angelegt hat, muss, soweit er nach Beendigung dieser Anlage keine genauen Auskünfte über den Verbleib des Vermögens geben kann, damit rechnen, dass das Finanzamt in den Folgejahren entsprechende Einkünfte aus Kapitalvermögen schätzt. Der bloße Hinweis auf den Verbrauch des Gelds reicht nicht aus, um die Zuschätzung zu verhindern.