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Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Die Veräußerung des ganzen Anteils an einer Mitunternehmerschaft, zu deren Betriebsvermögen die Beteiligung an einer anderen Mitunternehmerschaft gehört (sog. doppelstöckige Personengesellschaft), ist als einheitlicher Veräußerungsvorgang zu behandeln, für den insgesamt, soweit die Voraussetzungen im Übrigen erfüllt sind, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG Anwendung findet. Wird im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Einzelunternehmens ein zu dessen Betriebsvermögen gehörender Mitunternehmeranteil veräußert, handelt es sich um zwei getrennt voneinander zu beurteilende Rechtsakte. Die Anwendbarkeit des §16 Abs. 4 EStG ist daher für jeden Vorgang gesondert zu prüfen. Liegen hinsichtlich beider Vorgänge die Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 EStG vor, kann der Steuerpflichtige den Abzug des Freibetrags entweder bei de...