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Lohnsteuer | BMF zum Verhältnis von § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG bei der Bewertung von Sachbezügen
Erhält ein Arbeitnehmer verbilligt Waren, die sein Arbeitgeber herstellt oder vertreibt, kann nach Auffassung des BFH die Höhe des geldwerten Vorteils nach § 8 Abs. 2 EStG oder nach § 8 Abs. 3 EStG ermittelt werden. Der BFH sieht in § 8 Abs. 2 EStG die Grundnorm zur Bewertung der Einnahmen, in § 8 Abs. 3 EStG eine Spezialvorschrift mit tendenziell begünstigendem Charakter und räumt dem Arbeitnehmer, jedenfalls für das Veranlagungsverfahren, ein Wahlrecht zur Anwendung der beiden Absätze des § 8 EStG ein ( NWB SAAAC-17028. Das BMF hat nun mit Schreiben v. - IV C 5 - S 2334/07/0011 erklärt, dass die Rechtsgrundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sind. Ein solches Wahlrecht entspricht nicht dem Wortlaut und Zweck des Gesetzes. Bei Absatz 3 handelt es sich nach dem Gesetzesw...