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Rückstellungen wegen Verpflichtungen aus den sog. ERA-Anpassungsfonds in der Metall- und Elektroindustrie
Wegen der Verpflichtungen aus den ERA-Anpassungsfonds sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Es besteht eine vertragliche Verpflichtung zur Ausschüttung von nicht ausgezahlten Tariferhöhungen. Sie beruht auf den Entgeltrahmentarifvereinbarungen der Tarifvertragsparteien. Mit der künftigen Inanspruchnahme ist damit ernsthaft zu rechnen. Die Verpflichtungen aus den EAR-Anpassungsfonds sind wirtschaftlich vor dem Bilanzstichtag verursacht worden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor dem Bilanzstichtag entstandene und einbehaltene Tariferhöhungen auszuzahlen. Die Verpflichtung besteht gegenüber Dritten. Zwar hat der einzelne Arbeitnehmer keinen individuellen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, jedoch ist der Arbeitgeber gegenüber der Arbeitnehmerschaft als Ganzes verpf...