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Umsatzsteuer | Anforderungen an die behördliche Bescheinigung zur Vorsteuervergütung
Die behördliche Bescheinigung, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer zur Vergütung von Vorsteuerbeträgen vorzulegen hat, muss zum einen den Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen die Aussage enthalten, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist (Bezug: § 15, § 18 Abs. 9 UStG 1993; § 61 Abs. 3 UStDV 1993; Art. 17 Abs. 4 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 3 Buchst. b der Richtlinie 79/1072/EWG).
Praxishinweise: Eine Vorsteuervergütung kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug vorliegen. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist das Vorliegen der Unternehmereigenschaft im Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Dies bedeutet, dass die behördliche Bescheinigung nach § 61 Abs. 3 UStDV die Unternehmereigenschaft während des gesamten Vergütungszeitraums abdecken muss. Die Bescheinigung des Ansässigkeit...