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Überblick über den Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Welche Änderungen ergeben sich bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen?
Unter welchen Voraussetzungen kann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden?
Was sieht der Kabinettsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 bzgl. der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) vor?
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verabschiedet, mit dem die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für das Jahr 2008 angestrebte Unternehmensteuerreform auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll . Der folgende Beitrag stellt den Inhalt des Gesetzentwurfs kurz vor.
I. Vorgesehene Regelungen
1. Tarifsenkung der Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz soll ab dem Veranlagungszeitraum 2008 von derzeit 25 % auf 15 % gesenkt werden. Als Folgeänderung soll der in § 16 KStG festgelegte Satz, mit dem eine Organgesellschaft die von ihr oder dem Organträger geleistete Ausgleichzahlungen versteuern muss, von derzeit 4/3 auf 20/17 der Ausgleichzahlungen angepasst werden.