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Fallen bei der Beschlussfassung in der GmbH
Gesellschafterbeschlüsse werden in der Praxis häufig im laufenden Tagesgeschäft vom Geschäftsführer ohne Anleitung vorbereitet. Insbesondere bei wichtigen Maßnahmen oder Spannungen zwischen den Gesellschaftern sollte hierbei jedoch mit großer Sorgfalt vorgegangen werden. Denn Fehler, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, können sich gravierend auswirken und notwendige wesentliche Entscheidungen erheblich verzögern, wenn nicht verhindern. Neben den rechtlichen sind die wirtschaftlichen Folgen der über einen mitunter langen Zeitraum nicht geklärten Rechtslage kaum zu beziffern. Auch die jüngste Rechtsprechung des BGH macht deutlich, dass bei Einladung und Abhaltung der GmbH-Gesellschafterversammlung sehr sorgfältig vorgegangen werden muss (z. B. , Kurzinfo StuB 2006 S. 526; Urteil vom – II ZR 200/04, Kurzinfo StuB 2006 S. 689).
Nachfolgend soll dargestellt werden, worauf bei Einladung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung grundsätzlich zu achten ist und welche typischen Probleme auftreten können, damit die gefassten Beschlüsse nicht anfechtbar oder sogar nichtig sind. Besonders proble...