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IWB 7/2007 S. 1142

China | einheitliche Unternehmensbesteuerung ab 2008

Ende Dezember 2006 hat das ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses den Entwurf eines Steuerreformgesetzes zur Beratung angenommen. Wichtigste Maßnahme ist die Aufhebung der Steuervergünstigungen für ausländische oder ausländisch beherrschte Produktionsunternehmen. Während inländische Unternehmen einem Unternehmensteuersatz von 33 % (einschließlich 3 % lokaler Steuern) unterliegen, werden ausländischen Unternehmen eine zweijährige völlige Steuerbefreiung und eine anschließende dreijährige Steuerbefreiung von 50 % gewährt. Ab 2008 soll ein einheitlicher Steuersatz von 25 % für alle in- und ausländischen Unternehmen gelten. Die Steuervergünstigungen werden neu geregelt und für Altfälle Übergangsregelungen eingeräumt. Im Frühjahr 2007 wird mit der Verabschiedung eines entsprechenden Ge...

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