Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue Sozialversicherungsentgeltverordnung
Arbeitsentgelt- und Sachbezugsverordnung sind zusammengefasst worden
Mit der Zusammenfassung der Sachbezugs- und der Arbeitsentgeltverordnung in einer neuen Sozialversicherungsentgeltverordnung ist das Projekt des Gesetzgebers zur Bereinigung der für das Beitrags- und Meldewesen in der Sozialversicherung geltenden Verordnungen abgeschlossen. Die anfänglich neun Verordnungen sind jetzt in drei Rechtsquellen (Beitragsverfahrensverordnung, Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung und nunmehr Sozialversicherungsentgeltverordnung) übersichtlich zusammengefasst. Die Unternehmen werden von dieser Rechtsvereinfachung mittelbar profitieren.
Am ist die „Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV)” verkündet worden (BGBl 2006 I S. 3385; zu dem Materialien vgl. BR-Drucks. 819/06 vom ).
Durch die neue SvEV werden zum zwei ältere Rechtsverordnungen ersetzt (und aufgehoben), nämlich
die Arbeitsentgeltverordnung (i. d. F. der Bek. vom , BGBl I S. 1642 mit späteren Änderungen) und
die Sachbezugsverordnung vom (BGBl I S. 3849 mit späteren Änderungen).
In der Arbeitsentgeltverordnung war festgeschrieben, welche Teile des Arbeitsentgelts (entsprechend den Regelungen im Steuerrecht) auch in der Sozialversicherung als beitragspflichtiges bzw. beitragsfreies Arbeitsentgelt zu berücksichtigen sind. In der Sachbezugsverordnung war geregelt, welchen geldwerten Vorteil der Arbeitgeber ...