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Behördliche Hinweise zur Durchführung der Altersteilzeit
Obwohl das Altersteilzeitgesetz langfristig als „Auslaufmodell” gedacht ist und in letzter Zeit keine größeren gesetzlichen Änderungen mehr erfahren hat, sind hierzu von den Arbeitgebern immer wieder praxiswichtige (untergesetzliche) Durchführungshinweise zu beachten.
So wurde Ende 2006 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt, dass die bisher festgesetzten (zuletzt für die Zeit ab dem verordnungsrechtlich geregelten, heute noch in Übergangsfällen bedeutsamen) „Mindestnettobeträge”, die bei der Berechnung des Altersteilzeitentgelts eine Rolle spielen, auch für 2007 unverändert bleiben.
Außerdem hat die (für die Durchführung des Altersteilzeitgesetzes zuständige) Bundesagentur für Arbeit zwischenzeitlich in ihren aktualisierten (verwaltungsinternen) „Durchführungsanweisungen” auf Drängen der Arbeitgeberverbände anerka...