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Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben im Rahmen eines Abwicklungsverhältnisses
Ein Vertrag über die Veräußerung einer Anwalts- oder Steuerberaterkanzlei, in der sich der Veräußerer zur Übergabe der Mandantenakten ohne Einwilligung der betroffenen Mandanten verpflichtet, verletzt deren informationelles Selbstbestimmungsrecht und die dem Veräußerer nach § 203 Abs. 1 StGB auferlegte Schweigepflicht. Dieses führt zur Nichtigkeit des Übergabevertrags gem. §§ 134 BGB, 203 Abs. 1 StGB. Wird die Steuerberaterkanzlei an einen Mitarbeiter des Steuerberaters veräußert, scheidet die Anwendung des § 203 Abs. 1 StGB aus, wenn der Mitarbeiter die ihm später übertragenen Angelegenheiten zuvor bereits umfassend kennen gelernt hatte, sodass die ihm vereinbarungsgemäß übergebenen Handakten keine Geheimnisse mehr enthalten. Insoweit gehört er zum „Kreis der zum Wissen Berufenen”, zumal die Weitergabe von Geheimnissen an sachgerecht ei...