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Aufwandspauschalen im Rahmen der Organisation von Blutspenden
Die organisatorischen Mitwirkungsleistungen eines in NRW ansässigen Kreisverbands des DRK bei der Organisation dezentraler Blutspendetermine unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, da insoweit weder tatsächlich noch potentiell zu anderen Betrieben ähnlicher Art eine Wettbewerbssituation besteht. Unabhängig davon räumt das Transfusionsgesetz v. (BGBl 1998 I S. 1752) dem darin enthaltenen Versorgungsauftrag einen höheren Stellenwert ein als dem Schutz der im deutschen Blutspendewesen tätigen Institutionen vor möglichen Wettbewerbsbeschränkungen.