Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einfluss eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf das Organschaftsverhältnis
Das umsatzsteuerliche Organschaftsverhältnis endet nicht bereits mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, sondern besteht bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fort. Dies gilt auch dann, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter Rechte anmaßt, die ihm nach dem Beschluss des Insolvenzgerichts nicht zustehen. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters haben keinerlei Einfluss auf die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen einer Gesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter und führen weder zu einer Stimmrechtsbeschränkung noch zu einem Stimmrechtsausschluss.