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FG Rheinland-Pfalz 20.09.2006 1 K 1032/06, NWB direkt 15/2007 S. 5
Keine rückwirkende Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung
Ein bestandskräftiger Bescheid über die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Grenzbetrags kann nicht aufgrund des aufgehoben werden. Die fehlerhafte Berechnung der Einkünfte und Bezüge führt auch nicht zur Nichtigkeit des Bescheids.