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FG Rheinland-Pfalz 08.02.2007 2 K 2214/05, NWB direkt 15/2007 S. 5
Antrag auf Exmatrikulation noch kein Abbruch des Studiums
Allein der Antrag auf Exmatrikulation durch einen Studenten ist nicht als sofortige Beendigung des Studiums zu werten.