Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erstattung von Kapitalertragsteuer
Die spezielle abkommensrechtliche Mißbrauchsregelung des Art. 23 DBA-Schweiz in der Fassung des Änderungsprotokolls vom hat Vorrang vor den nationalen Vorschriften des § 50d Abs. 1a EStG 1990/1994 bzw. § 50d Abs. 3 EStG. Die Anwendung der genannten Vorschriften ist auf diejenigen Doppelbesteuerungsabkommen beschränkt, die keine eigenständige Missbrauchsregelung enthalten.