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Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Gesetzentwurf der Bundesregierung im Überblick
Am wurde der Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 offiziell in den Bundestag eingebracht. Im Mittelpunkt der Reform steht die Senkung der Unternehmensteuerbelastung auf ca. 30 %. Im Gegenzug sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage geplant. Daneben sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer einheitlichen Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge vor. Die Unternehmenssteuerreform soll 2008 in Kraft treten, die Abgeltungssteuer soll 2009 folgen.
Entlastungsmaßnahmen
Für Körperschaften ist eine Senkung des Körperschaftsteuertarifs von 25 % auf 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG-E) und eine Reduzierung der Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % (§ 1 Abs. 2 GewStG-E) vorgesehen. Damit sinkt die Gesamtsteuerbelastung für Körperschaften von heute 38,65 % auf 29,83 % (Gewerbesteuerhebesatz 400 %).
Für Personenunternehmen ist eine Sonderbesteuerung nicht entnommener Gewinne aus Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften mit 28,25 % geplant (§ 34a EStG-E). Einschließlich Solidaritätszuschlag führt die Thesaurierungsbegünstigung ebenfalls zu einer Gesamtbelastung von 29,83 %. Der Staffeltarif bei der Gewerbesteuer ...