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Wohnungseigentum | Umfangreiche WEG-Änderungen verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze v. ist im BGBl 2007 I S. 370 verkündet worden und tritt am in Kraft. Auf Wohnungs(mit)eigentümer und Hausverwaltungen kommen damit weitreichende Änderungen zu. Das Gesetz sieht u. a. eine Erweiterung der Beschlusskompetenzen der Eigentümergemeinschaften und die Vereinheitlichung der Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen vor. Betriebskosten können nun mit einfacher Mehrheit dauerhaft abweichend vom bisherigen Kostenverteilungsschlüssel aufgeteilt werden (§ 16 Abs. 3 WEG n. F.). Auch für Instandsetzungen und Modernisierungen sowie deren Kostenumlegung gelten in Zukunft andere Regeln bei der Willensbildung.