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Zwangsvollstreckung | Altersvorsorge Selbständiger künftig unter Pfändungsschutz
Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge v. ist im BGBl 2007 I S. 368 verkündet worden und am in Kraft getreten. Die Novellierung entzieht die Altersvorsorge Selbständiger teilweise dem Zugriff von Gläubigern. Der Pfändungsschutz gilt insbesondere für Lebens- und private Rentenversicherungen. Insoweit findet eine Annäherung an die Regeln zugunsten der Rente oder Pension abhängig Beschäftigter statt. Im Gegensatz zu Personen mit Arbeitseinkommen unterlagen Selbständige bislang umfassend der Einzel- oder Gesamtvollstreckung – auch, soweit dies im Einzelfall zum vollständigen Verlust der Alterssicherung führte.