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Erbschaftsteuer | § 13a ErbStG: Gegenstand beim Übertragenden und beim Erwerber Betriebsvermögen
Das NWB YAAAC-41540 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Steuervergünstigungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ErbStG sind nur zu gewähren, wenn das erworbene Vermögen sowohl auf Seiten des Erblassers oder Schenkers als auch auf Seiten des Erwerbers Vermögen i. S. des Abs. 4 Nr. 1 oder 2 der Vorschrift gewesen bzw. geblieben ist. (2) Für die gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG vorzunehmenden Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit und – bei Betriebsgrundstücken, die zu einem Gewerbebetrieb gehören – über den Gewerbebetrieb sind die Verhältnisse beim Erblasser oder Schenker maßgebend. Ob die erworbene wirtschaftliche Einheit beim Erwerber Betriebsgrundstück geblieben ist, ist im Rahmen der Steuerfestsetzung zu prüfen. (3) Übertragen Eheleute ein ihnen zu Miteigentum g...