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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 200/2005 EFG 2007 S. 771 Nr. 10

Gesetze: EStG § 9, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch Arbeitgeber als Arbeitslohn

Leitsatz

Die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber stellt als Ersatz von Werbungskosten steuerbaren und steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 13/2007 S. 689
EFG 2007 S. 771 Nr. 10
CAAAC-41449

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 04.05.2006 - VI 200/2005

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